Voraussetzungen für eine kostenlose PCR nach TestV

Voraussetzungen für eine kostenlose PCR nach TestV

+++ Kostenfreie PCR-Testung +++


Ein kostenfreies PCR-Testangebot steht folgenden Personen bei Vorlage des entsprechenden Nachweises im lokalen PCR-Testzentrum auf dem Volksfestplatz in Schweinfurt zur Verfügung. 

 

Bestätigungs-PCR-Test gem. § 4b TestV nach positivem prof. Antigentest/Selbsttest
Nötige Unterlagen:
- Lichtbildausweis
- bei positivem Selbsttest: Testkassette nach Möglichkeit im Original

- bei positivem prof. Antigentest: nach Möglichkeit Mitteilung über Testergebnis vorlegen

 

Test nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 TestV – Nachgewiesene Infektion in den letzten 14 Tagen/Wiederaufnahme Tätigkeit in best. med. Einrichtungen
Voraussetzungen:

- Es sind maximal 2 Testungen und diese nur innerhalb von 14 Tagen ab dem positiven PCR-Test möglich.

 

Nötige Unterlagen:
- Lichtbildausweis
- Schreiben des Gesundheitsamtes über positives Testergebnis ODER entsprechende Feststellung durch med. Einrichtung

 

Test nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 TestV – festgestellte enge Kontaktperson
Voraussetzungen:

Voraussetzungen:

- Personen, die an Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust leiden, können mit diesem Testgrund an unserem Testzentrum leider nicht getestet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, die bzw. der ggf. im Rahmen der Krankenbehandlung eine PCR-Testung veranlasst.

- Es sind maximal 2 Testungen und diese nur innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten Kontakt möglich.

 

Nötige Unterlagen:

- Lichtbildausweis
- Schreiben der med. Einrichtung bzw. des Gesundheitsamtes zur Feststellung als Kontaktperson

 

Test nach § 3 TestV – durch das Gesundheitsamt festgestelltes Ausbruchsgeschehen
Voraussetzungen:

- Personen, die an Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust leiden, können mit diesem Testgrund an unserem Testzentrum leider nicht getestet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, die bzw. der ggf. im Rahmen der Krankenbehandlung eine PCR-Testung veranlasst.

- Es sind maximal 2 Testungen und diese nur innerhalb von 14 Tagen ab Feststellung des Ausbruches möglich.

 

Nötige Unterlagen:

- Lichtbildausweis
- Schreiben des Gesundheitsamts im Original

 

Test nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TestV – Aufnahme in einer medizinischen Einrichtung
Voraussetzungen:

- Personen, die an Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust leiden, können mit diesem Testgrund an unserem Testzentrum leider nicht getestet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, die bzw. der ggf. im Rahmen der Krankenbehandlung eine PCR-Testung veranlasst. 

- Der Anspruch auf Testung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die zu testende Person bereits einen (anderweitigen) Anspruch auf die genannten Leistungen hat oder einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für entsprechende Leistungen hätte (§ 1 Abs. 3 Satz 1 TestV). Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Leistungen der der voll- oder teilstationären (nicht aber bei einer ambulanten Aufnahme) Krankenhausbehandlung (§ 1 Abs. 3 Satz 2 TestV). Ausnahmsweise kommt bei einer (teil-)stationären Krankenhausaufnahme eine Testung im Testzentrum in Betracht, wenn die Testung ausnahmsweise nicht im Krankenhaus erfolgen kann; ein entsprechender Hinweis sollte dann allerdings in der vorgelegten Bescheinigung enthalten sein

- Die Testung ist nur möglich, wenn die Testung zur Aufnahme in:

einem Krankenhaus
einer Einrichtung für ambulantes Operieren
einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung
einer Dialyseeinrichtung
einer Tagesklinik
einem Alten- oder Pflegeheim
einem ambulanten Pflegedienst
einer ambulanten Hospiz- und/oder Palliativversorgung
einer Obdachlosenunterkunft
einer Asylbewerberunterkunft
einer stationären oder ambulanten Einrichtung für Menschen mit Behinderung
einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
einer Entbindungseinrichtung
von der jeweiligen Einrichtung 
verlangt wird

- Es sind maximal 2 Testungen pro Fall möglich

 

Nötige Unterlagen:

- Lichtbildausweis
- Bestätigung der Einrichtung über bevorstehende Aufnahme im Original

 

 

Test nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TestV – Mitarbeiter in best. medizinischen Einrichtungen
Voraussetzungen:

- Personen, die an Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust leiden, können mit diesem Testgrund an unserem Testzentrum leider nicht getestet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, die bzw. der ggf. im Rahmen der Krankenbehandlung eine PCR-Testung veranlasst.

- nur Mitarbeitende stationärer Pflegeeinrichtungen, ambulanter Pflegedienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. stationärer Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Mitarbeitende der FQA, der Regierungen bzw. des MD wegen des Zugangs zu diesen Einrichtungen

 

Nötige Unterlagen:

- Lichtbildausweis
- von der Einrichtung ausgehändigter Berechtigungsschein im Original